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SWK 17, 10. Juni 2009, Seite K 13

Betriebsübertragung und Entnahme

Betriebsübertragung und Entnahme (§ 6 EStG)

Der Beschwerdeführerin führte bis Mitte 1997 einen Gewerbetrieb. Auf der betrieblich genutzten Liegenschaft war ein Betriebsgebäude errichtet, welches zu 2/3 betrieblich genutzt wurde. Weiters war im Betriebsvermögen eine Eigentumswohnung, die als Arbeiterwohnstätte genutzt wurde. 1977 wurde der Betrieb unentgeltlich an den Sohn übertragen, wobei kein schriftlicher Übergabevertrag abgeschlossen wurde. Im Zuge einer Betriebsprüfung unterstellte die Finanz eine Zurückbehaltung des Firmengebäudes sowie der Eigentumswohnung und versteuerte die bei der Entnahme realisierten stillen Reserven. In der Beschwerde wird argumentiert, dass der Sohn wie ein wirtschaftlicher Eigentümer über die Liegenschaften verfügt. Mangels Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums geht auch der VwGH davon aus, dass es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, warum bei der Übertragung das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum auseinandergefallen sein sollten ().

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