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Betriebsausgaben: Bürgschaften
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zählt die Übernahme von Bürgschaften nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerberaters. Auch wenn der Betriebsausgabencharakter einer Bürgschaftsübernahme bei eindeutiger und unmittelbarer Verknüpfung zwischen künftiger Einnahmenerzielung und Übernahme einer Garantenstellung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht ausgeschlossen ist, spricht die Verkehrsauffassung von vornherein nicht für die vom Gesetz geforderte Veranlassung der Aufwendungen oder Ausgaben aus der Bürgschaft durch den Betrieb. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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