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Geltendmachung der Aufschuboption nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei gewerblicher Vollpauschalierung
Vorgangsweise bei der Veranlagung 2007
Das BMF hat auf den Leserbrief von Dr. Helmut Linke in SWK-Heft 25/2008, T 166, rasch reagiert und folgende Klarstellung veröffentlicht:
(BMF) - Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschuboption nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen Pauschalierungen Gebrauch machen, einen solchen Antrag bei der Veranlagung 2007 formlos stellen oder nur das diesbezügliche Ankreuzkästchen im Papierformular E 1a ausfüllen. Eine entsprechende Klarstellung wird im nächsten Wartungserlass der EStR 2000 erfolgen.
In der Einkommensteuererklärung 2008 wird für den Fall der Inanspruchnahme der gewerblichen Vollpauschalierung ein entsprechendes Ankreuzkästchen vorgesehen werden.
(BMF-Info vom , 010203/0437-VI/6/2008)