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Gesellschafter-Geschäftsführer: DB
• Mit dem Beschwerdevorbringen, der Gesellschafter-Geschäftsführer sei zwar nicht aufgrund seiner Beteiligung weisungsgebunden, übe seine Tätigkeit für die Gesellschaft aber sehr wohl weisungsfrei aus, wird auch noch nicht aufgezeigt, dass einer der seltenen Ausnahmefälle vorläge, in denen ein Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als Dienstnehmer seiner Gesellschaft anzusehen wäre. - (§ 41 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)
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