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EuGH: Mehrwertsteuer: Leasingfahrzeuge
• Mehrwertsteuer: Leasingfahrzeuge keine Investitionsgüter bei Leasingunternehmen
Urteilstenor des EuGH:
Art. 19 Abs. 2 der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass Fahrzeuge, die ein Leasingunternehmen erwirbt, um sie, wie im Ausgangsverfahren, zu vermieten und dann nach Ablauf der Leasingverträge zu verkaufen, von der Wendung "Investitionsgüter ..., die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden" nicht erfasst werden, wenn der Verkauf dieser Fahrzeuge nach Ablauf der genannten Verträge integraler Bestandteil der regelmäßig ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten dieses Unternehmens ist.
(, Nordania Finans u. a., Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Højesteret)
Anmerkung: Neben der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit des Kfz-Leasings erbrachten die Klägerinnen auch von der Mehrwertsteuer befreite Finanzdienstleistungen. Zur Ermittlung des Vorsteuerabzugs mussten sie daher einen Pro-rata-Satz berechnen. Fraglich war, ob die Umsätze aus dem Verkauf der Leasingfahrzeuge im Rahmen der nach Art. 19 der 6. MwSt-RL vorzunehmenden Berechnung des Pro-rata-Satzes zu berücksichtigen waren.