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SWK 33, 20. November 2008, Seite R 65
Kommunalsteuer: Bemessung
• Entgelte oder Umsätze sind nicht Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer, sondern nach § 5 Abs. 1 KommStG die Summe der Arbeitslöhne der Dienstnehmer. - (§ 3 Abs. 2 KommStG), (Abweisung)
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