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Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel
Was ist der materielle Inhalt des Begriffs "Arzneimittel"?
Mit Beschluss des Nationalrats vom wurde eine Senkung der Umsatzsteuer auf "Arzneimittel" in Höhe von 10 % beschlossen. Legistisch erfolgte dies durch Einfügen der Z 43a in der Anlage zum UStG; dabei passierte jedoch ein Fehler beim Verweis in der Inkrafttretensbestimmung. Der Gesetzgeber hat den Fehler mittlerweile mit Beschluss eines 2. Abgabenänderungsgesetzes 2008 vom saniert. Dennoch verbleiben erhebliche Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des Umfangs des Begriffs "Arzneimittel". Der folgende Artikel untersucht in Bezug auf den in SWK-Heft Nr. 30/2008 abgedruckten Nationalratsbeschluss den materiellen Inhalt des Begriffs "Arzneimittel".
1. Beschluss des Nationalrats
In der "Marathonsitzung" des Nationalrats am wurde folgende Senkung der Umsatzsteuer auf "Arzneimittel" beschlossen und am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2007, wird wie folgt geändert:
"1. In § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a wird die Zahl ‚43' durch ‚44' ersetzt.
2. In der Anlage wird nach Z 43 folgende Z 43a eingefügt: ‚43a. Arzneimittel.'
3. In § 28 wird folgender Abs. 31 angefügt: ‚(31) § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a und Z 44 der Anlage in der Fassung...