zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2008, Seite S 878

Pauschalierung bereits im ersten Jahr der Tätigkeit

Gem. § 17 Abs. 1 EStG 1988 können bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22 oder des § 23 die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden.

Die in Abs. 2 leg. cit. normierten Voraussetzungen verlangen in Z 2, dass die Umsätze (§ 125 Abs. 1 lit. a BAO) des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 220.000 Euro¤betragen.

Aus der Entscheidung des , lässt sich zweifelsfrei ableiten, dass ein Steuerpflichtiger - bei Zutreffen aller sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - bereits im ersten Jahr seiner Tätigkeit die Möglichkeit hat, zwischen der Pauschalierung der Betriebsausgaben nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 und der Geltendmachung der tatsächlichen Betriebsausgaben zu wählen (UFS Graz , RV/0055-G/08).

Daten werden geladen...