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Zum Eigentumserwerb des Finders an Überbringersparbüchern
https://doi.org/10.47782/oeba202101005001
§§ 395, 1393 ABGB; § 31, 32, 103b BWG
Vor Inkrafttreten der BWG-Novelle 2000 zulässigerweise eröffnete anonyme (Überbringer-)Sparbücher mit einem Einlagestand von zumindest € 15.000 (bzw Euro-Gegenwert) werden durch diese Novelle nicht rückwirkend abgeschafft. Die Auszahlung setzt nur die Identifizierung des nunmehrigen Inhabers voraus.
Im Fall des originären Eigentumserwerbs an einem (vor der BWG-Novelle 2000 eröffneten) Überbringersparbuch durch Fund geht auch der Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens auf den Finder über.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Kl fand am in der von ihr seit 2000 bewohnten Mietwohnung drei durch ein Losungswort vinkulierte anonyme Sparbücher der bekl Bank mit einem Einlagestand von je ATS 300.000 (= € 21.801,85), die am , am und am eröffnet worden waren. Die Kl zeigte den Fund am beim Fundamt an und übergab diesem die Sparbücher. Nach Ablauf eines Jahres wurden ihr diese vom Fundamt wieder ausgehändigt.
Die Kl legte daraufhin noch im Oktober 2017 in einer Filiale der Bekl die Sparbücher sowie die Übergabebestätigung des Fundamts vor und ersuchte um Auszahl...