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SWK 33, 20. November 2008, Seite T 194

Zwei Anmerkungen zur Diskussion um Pauschalierungen und Freibetrag für investierte Gewinne

Reinhold Beiser und Martin Atzmüller

1. Der Beitrag von Atzmüller leuchtet die Diskussion um Pauschalierungen und den FBiG durch wertvolle Argumente aus. Allerdings ist zu bedenken: Pauschalierungen von Aufwendungen/Ausgaben sind im Sinn der Verwaltungsökonomie (einer Vereinfachung der Gewinnermittlung) zulässig, haben jedoch stets danach zu streben, den tatsächlichen Aufwand zu erfassen. Wird eine Pauschalierung dieser gesetzlichen (§ 17 EStG, § 114 BAO) und verfassungsrechtlichen (Art. 7 B-VG) Vorgabe gerecht, besteht keine Inkompatibilität mit einem FBiG: Die Pauschalierung vereinfacht die Gewinnermittlung, der FBiG ist dagegen eine spezielle Steuerbegünstigung nach Wahl der Steuerpflichtigen. Deformieren Pauschalierungen zu Steuerbegünstigungen, sind sie gesetzlich und verfassungsrechtlich unzulässig. Wirklichkeitsferne Pauschalierungen sind realitätsgerecht anzupassen. Ein Ausschluss vom FBiG kann sachwidrige Pauschalierungen nicht rechtfertigen. Realitäts- und sachgerechte Pauschalierungen rechtfertigen einen Ausschluss vom FBiG nicht. Das Übel ist an der Wurzel zu packen. Fehlerhafte Pauschalierungen sind realitätsgerecht anzupassen oder ersatzlos aufzuheben. Insoweit sind wir uns einig.

Reinhold Beiser

2. Die Thematik "deformierender Pausch...

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