Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbindlichkeitsrückstellung
• Eine Verbindlichkeitsrückstellung (Provisionsverpflichtung) stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein Gewinnkorrektivum dar, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben belastet wird. Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung ist stets, dass ein die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernsthaft droht. Die wirtschaftliche Verursachung muss im Abschlussjahr gelegen sein. - (§ 9 EStG 1988), (Abweisung)
()