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Eintragungsgebühr
• Nach Anmerkung 7 zu TP 9 GGG i. d. F. des BG BGBl. I Nr. 131/2001 ist für die Einverleibung (Vormerkung) einer Simultanhypothek die Eintragungsgebühr nur einmal zu bezahlen, sofern die Eintragung entweder in einem einzigen Gesuch oder für alle Hypothekarobjekte gleichzeitig begehrt wird. - (TP 9 GGG), (Abweisung)
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