Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verhaltensempfehlung für die Kfz-Branche zum Thema "Umsatzsteuer auf NoVA"
Ein Versuch zur Schadensbegrenzung
Die Frage, ob die NoVA in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzurechnen ist, wird derzeit nicht einheitlich beantwortet. Aus Gründen der herrschenden Rechtsunsicherheit wird in der praktischen Abwicklung derzeit die Umsatzsteuer auf die NoVA aufgeschlagen. Leidtragende sind zum einen die nicht vorsteuerabzugsberechtigten Autokäufer, die unter Umständen mehr zu bezahlen haben, als es der gemeinschaftsrechtskonformen Rechtslage entspricht, und zum anderen die Autohändler, für die sich aus der angesprochenen Situation eine Reihe unangenehmer Auswirkungen ergeben (kann). Der vorliegende Beitrag versucht, eine Lösung aufzuzeigen, die auf eine größtmögliche Wahrung der Interessen der Betroffenen abzielt.
1. Aktueller Meinungsstand
Der entschieden, dass die dänische Zulassungssteuer nicht in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einbezogen werden darf, weil sie aus zwei Gründen einen durchlaufenden Posten darstelle: Zum einen sei Entstehungsgrund für die Zulassungssteuer nicht die Lieferung eines Kfz, sondern die Zulassung zum öffentlichen Verkehr, zum anderen sei Abgabenschuldner der Käufer. In Reaktion darauf hat die Europäische Kommis...