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Atypisch stille Gesellschaft und Umgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG
Mögliche Varianten zur Errichtung
Für den Fall, dass mehrere Personen dem Unternehmen des Geschäftsherrn als atypisch stille Gesellschafter beitreten wollen, diese aber noch nicht namentlich bekannt sind und die Zwischenschaltung eines Treuhänders für die Fassung des Umgründungsplans sowie des Gesellschafts- bzw. Zusammenschlussvertrags nicht möglich ist, bieten weder das UmgrStG noch die UmgrStR 2002 eine Lösung. Der vorliegende Artikel erörtert mögliche Vorgehensweisen.
S. S 7891. Problemstellung
1.1. Zwischenschaltung eines Treuhänders möglich
Für den Beitritt mehrerer atypisch stiller Gesellschafter zum Unternehmen eines Geschäftsherrn auf einen Stichtag (= mehrere Zusammenschlüsse gem. Art. IV UmgrStG) verlangt das UmgrStG die Aufstellung eines Umgründungsplans. Dieser ist von sämtlichen Beteiligten zu fassen. Die UmgrStR bieten für den Fall, dass die atypisch stillen Gesellschafter noch nicht namentlich bekannt sind, die Möglichkeit, den Umgründungsplan mit einem Treuhänder als Vertreter der Mitunternehmer zu fassen. Die künftigen atypisch stillen Gesellschafter haben dann innerhalb der Neunmonatsfrist ihre Beitrittserklärung abzugeben.
1.2. Zwischenschaltung eines Treuhänders unmöglich
Sind die atypisch stillen Gesellschafter noch nicht namentlich bekannt und ...