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Vorsteuererstattung für inländische Unternehmer in EU-Mitgliedstaaten
Mit der Richtlinie 2008/9/EG erfolgt ab eine Änderung der geltenden Regeln für die Vorsteuererstattung im EU-Ausland (siehe dazu bereits den Artikel von MMag. Josef Klug und MMag. Mario Rainer in SWK-Heft 27/2008, Seite S 733). Unternehmer können dann ihre Rückzahlungsanträge auf elektronischem Weg einreichen, was die Antragstellung wesentlich erleichtern wird. Das Bundesministerium für Finanzen stellt als vorbereitenden Service die Antragsformulare der anderen Mitgliedstaaten mit Erläuterungen und Merkblättern auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Weiters finden sich dort auch alle Anschriften der zuständigen Behörden der ausländischen Finanzverwaltungen. Übersicht auf der BMF-Homepage unter https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Fachinformation/Umsatzsteuer/EUundDrittstaaten/Vorsteuererstattung_8792/_start.htm