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SWK 16, 1. Juni 2008, Seite R 31
USt: Transport von Bauschutt
• Der Transport und die Deponierung von unsortiertem Bauschutt und Baurestmassen unterliegen nicht dem begünstigten Steuersatz. - (§ 10 Abs. 2 Z 13 UStG 1994), (Abweisung)
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