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GrESt: Befreiung
• Nach ständiger Rechtsprechung ist es nicht zulässig, den Erwerbsvorgang i. S. d. GrEStG betreffend eine Einheit in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil zu trennen. Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG nur hinsichtlich eines Teiles der eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundstücke erfüllt, so ist darauf abzustellen, welcher Teil überwiegt. - (§ 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0020)