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Familienbeihilfe: Anspruch
• Im Zusammenhang mit der Anspruchsberechtigung für Familienbeihilfe teilt der Verwaltungsgerichtshof nicht die Auslegung, dass ein Studienwechsel im Falle eines Doppelstudiums erst dann vorliege, wenn das zeitlich früher begonnene Studium abgebrochen oder unterbrochen werde. Ein Studienwechsel kann auch innerhalb von Doppelstudien vom einen auf das andere Studium erfolgen, bevor das eine Studium abgebrochen oder unterbrochen wird. - (§ 2 Abs. 1 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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