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USt: Sonstige Leistung
• Die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände im Sinne des § 3a Abs. 10 Z 12 UStG 1994 ist allgemein im Sinne von entgeltlicher Gebrauchsüberlassung auf Zeit zu verstehen. Die Vorschrift ist daher auch anwendbar auf Leasingverträge mit Zurechnung des Leasinggutes beim Leasinggeber. - (§ 3a Abs. 10 Z 12 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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