zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2008, Seite R 35

Altlastenbeitrag: Entrichtung

Ein Altlastenbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn Bauschutt auch nur vorübergehend für das Verfüllen von Gebäudeunebenheiten verwendet wird, weil § 3 Abs. 1 Z 2 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) auf einen dauerhaften oder vorübergehenden Charakter der Maßnahme nicht abstellt. - (§ 3 Abs. 1 Z 2 ALSAG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...