zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2008, Seite S 515

Der "echte" bzw. "unechte" Künstlerdurchgriff

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Der "Künstlerdurchgriff" führt in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen und Auslegungsschwierigkeiten.

1. "Unechter" Künstlerdurchgriff

Vielfach kontrahiert der Veranstalter nicht direkt mit einem ausländischen Künstler, sondern mit einer zwischengeschalteten Person. In diesem Fall ist zunächst zu prüfen, ob diese zwischengeschaltete Person selbst der beschränkten Steuerpflicht unterliegt und damit die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG ausgelöst wird. Dabei geht es zunächst also ausschließlich um die zwischengeschaltete Person als Steuerpflichtige. Nach der Rechtsprechung des VwGH besteht (Abzug-) Steuerpflicht, soweit die zwischengeschaltete Person selbst künstlerisch tätig wird (z. B. Trägerkörperschaft eines Orchesters im künstlerischen Kernbereich) oder sonst zumindest an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" ist. In der Auslegung der Verwaltungspraxis gilt daher als "Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen", wer unmittelbaren Einfluss auf deren inhaltliche Gestaltung hat. Dies soll etwa insgesamt für Trägerkörperschaften von Orchestern, Chören, Ballett-, Schauspiel- und Theatergruppen sowie Produktionsgesellschaften, aber auch für den Kurator einer K...

Daten werden geladen...