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VwGH: Anrechnungsmethode bei Ausschüttungen aus ausländischen Minderheitsanteilen
Keine Schachtelbefreiung für ausländische Minderheitsanteile
Die gemeinschaftsrechtlich gebotene Gleichbehandlung von In- und Auslandsausschüttungen erfordert nach Auffassung des VwGH nicht die Ausweitung der Schachtelbefreiung auf Minderheitsanteile (unter 10 % bzw. vorher 25 %), sondern eine Anrechnung der ausländischen Ertragsteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer.
1. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , 2008/15/0064, entschieden:
• Ist eine österreichische Kapitalgesellschaft zu weniger als 10 % (25 % nach der alten Rechtslage bis zur Veranlagung 2004) beteiligt, so sind die Ausschüttungen aus solchen "Minderheitsanteilen" (im Gegensatz zu Ausschüttungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen im Sinn des § 10 KStG) nicht steuerfrei (keine Schachtelbefreiung).
• Die Ertragsteuern, welche die Ausschüttungen im Quellenstaat belasten (die Körperschaftsteuer auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft und eine allfällige KESt, allenfalls ermäßigt nach einem DBA), sind jedoch auf die österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen.
• Das gilt für Ausschüttungen aus Minderheitsanteilen an Kapitalgesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten. Bei Ausschüttungen aus Dritts...