Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschafter-Geschäftsführer-Entlohnung
Gesellschafter-Geschäftsführer-Entlohnung (§ 22 Z 2 EStG)
Auch wenn die Entlohnung der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer von einem fixen Geschäftsführerbezug auf 25 % des Cashflows umgestellt wurde, liegt aufgrund der Rechtsprechung kein Unternehmerwagnis vor. Das Schulden der persönlichen S. K 10Arbeitskraft der Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein typisches Merkmal einer nichtselbständigen Tätigkeit. Damit unterliegen die Bezüge der DB- und DZ-Pflicht (UFSG , RV/0598-G/05).