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SWK 7, 1. März 2008, Seite R 12
Gerichtsgebühren: Bemessung
• Die Betriebskosten sind Teil des vereinbarten und zu zahlenden Benützungsentgeltes und damit ebenfalls in die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren miteinzubeziehen. - (§ 18 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)
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