Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
NeuFöG: Gebührenbefreiung
• Materielle Voraussetzung für die Gebührenbefreiung nach dem NeuFöG ist die Vorlage des formgebundenen Antrages unter Verwendung des amtlichen Vordruckes nach § 4 NeuFöG. Aus § 4 Abs. 4 NeuFöG ergibt sich, dass nur bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen eine rückwirkende Befreiung in Betracht kommt. - (§ 4 Abs. 4 NeuFöG), (Abweisung)
()