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Zu den Aufklärungspflichten der Bank bei kreditfinanzierten Spekulationsgeschäften
§§ 1293, 1295, 1299 ABGB; § 44 WAG
Wenn der Anleger darauf hingewiesen wird, dass die Kreditfinanzierung weiterer Spekulationskäufe gefährlich ist, ist dies nichts anderes als eine Warnung vor und ein Abraten von solchen Geschäften. Wenn der Anleger wiederholt angehalten wird, risikoträchtige Immobilienaktien zu verkaufen, und wenn er dies bewusst ignoriert, so wäre es überzogen, zusätzlich noch Warnungen vor den einzelnen Erwerbsgeschäften zu verlangen.
Aus der Begründung:
1. Die Kläger beziehen die behauptete Verletzung der Aufklärungspflicht durch die beklagte Bank auf die kreditfinanzierten (weiteren) Wertpapierkäufe ab Oktober 2007. Dazu stehen sie auf dem Standpunkt, dass die Beklagte verpflichtet gewesen sei, sowohl bei Einräumung des Überziehungsrahmens als auch bei jedem einzelnen kreditfinanzierten Wertpapiergeschäft auf das Spekulationsrisiko hinzuweisen und ihnen davor abzuraten. In dieser Hinsicht berufen sie sich auf die E 2 Ob 236/04a.
2.1 Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Effektengeschäfts hält die zitierte E zunächst allgemein fest: Für die Aufklärungs- und Beratungspflichten sind einerseits die erkennbare Unerfa...