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SWK 11, 10. April 2008, Seite W 61

Erste Phase der Haushaltsrechtsreform wird Realität

Führt die Haushaltsrechtsreform zu einer umfassenderen Verwaltungsreform?

Reinbert Schauer

Über Umfang und Zeitpunkt der nächsten Steuerreform wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde im Dezember 2007 von allen im Nationalrat vertretenen Parteien die erste Phase der lange diskutierten und auch immer wieder hinausgeschobenen Haushaltsrechtsreform beschlossen und mit einer Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (BGBl. I Nr. 1/2008) sowie mit einer Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes (BGBl. I Nr. 20/2008) dokumentiert. Sie wird mit wirksam und hat einen auf vier Jahre ausgerichteten, verbindlichen Finanzrahmen zum Inhalt, der als zentrales Instrument für die mittelfristige Gesamtsteuerung im Rahmen der Haushaltsführung dient. Eine Neufassung des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), das das Budget-, Rechnungs- und Berichtswesen auf eine neue Basis stellen soll, ist einer zweiten Phase vorbehalten, die wegen der hierzu notwendigen Vorbereitungszeit erst mit wirksam werden soll.

1. Der Bundesfinanzrahmen

In der ersten Phase der anstehenden Haushaltsrechtsreform dominieren Aspekte der volkswirtschaftlichen Steuerung. Bei der Haushaltsführung sind von Bund, Ländern und Gemeinden ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und nachhal...

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