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Die Vermietung von Luftfahrzeugen ins Ausland in der Umsatzsteuer
Welches gemeinschaftsrechtliche Fehlerkalkül greift bei einer fehlerhaften Umsetzung von EG-Richtlinien?
Der Beitrag analysiert die Vorstufenbefreiung nach § 9 Abs. 2 Z 1 UStG für die Vermietung von Luftfahrzeugen zur ausschließlichen Beförderung im Ausland auf nationaler und gemeinschaftsrechtlicher Ebene und erläutert dabei das vom EuGH entwickelte Fehlerkalkül im Fall einer fehlerhaften Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht der Mitgliedstaaten.
1. Der Sachverhalt
Luftfahrtunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich vermieten Luftfahrzeuge (Flugzeuge und/oder Hubschrauber) an ausländische Luftfahrtunternehmen, die die gemieteten Luftfahrzeuge für grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen im Ausland verwenden.
2. Die Frage
Ist die Vermietung von Luftfahrzeugen österreichischer Luftfahrtunternehmen zur grenzüberschreitenden Beförderung oder zur Beförderung im Ausland in Österreich umsatzsteuerpflichtig (20 % USt), oder greift die Vorstufenbefreiung nach § 9 UStG?
3. Die österreichischen Rechtsgrundlagen
Nach § 6 Abs. 1 Z 2, § 9 und § 12 Abs. 3 UStG sind bestimmte Umsätze für die Luftfahrt echt (mit Vorsteuerabzug des leistenden Unternehmers) umsatzsteuerfrei. Nach § 9 Abs. 2 Z 1 sind unter anderem umsatzsteuerfrei: " ... die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharte...