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Steuerrechtliche Behandlung des Finanzierungssicherungsbeitrags nach § 609 Abs. 19 ASVG
Umsatzsteuer - Verbindlichkeit oder Rückstellung? - Verrechnungspreise
Das System der österreichischen Gesundheitsvorsorge ist gut, aber kostenintensiv. Die Krankenversicherungsträger müssen mit chronischen finanziellen Schwierigkeiten kämpfen. Erst kürzlich wurde in diesem Zusammenhang die baldige Zahlungsunfähigkeit der Wiener Gebietskrankenkasse angekündigt, sie konnte aber schließlich - zumindest vorläufig - abgewendet werden.
1. Grundsätzliches zum Finanzierungssicherungsbeitrag
Um das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit zu wahren, wurde durch die 61. ASVG-Novelle § 609 Abs. 19 ASVG geschaffen. Durch diese Bestimmung werden vertriebsberechtigte Unternehmen der Pharmabranche - beginnend mit dem Jahr 2004 bis einschließlich 2006 - dazu verpflichtet, jährlich einen nachträglichen Rabatt in der Höhe von 2 % ihres Arzneimittelumsatzes, den sie auf Rechnung der Krankenversicherungsträger erzielen, zu gewähren. Bei den Unternehmen bleibt dabei ein Sockelbetrag von zwei Millionen Euro des Arzneimittelumsatzes außer Betracht. Die Abrechnung und Einhebung dieses Betrags erfolgt durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der im Namen und auf Rechnung der Krankenversicherungsträger tätig wird.
2. Reaktion der Pharmawirtschaft
Die Pharmawirtschaft ...