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Verlust eines dem Arbeitgeber mittelbar gegebenen Darlehens
Verlust eines dem Arbeitgeber mittelbar gegebenen Darlehens (§§ 15, 16 EStG)
Die berufliche Veranlassung einer Darlehensgewährung durch einen Arbeitnehmer wird nicht zwingend dadurch ausgeschlossen, dass der Darlehensvertrag mit dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Arbeitgeberin (GmbH) statt mit der insolvenzgefährdeten GmbH geschlossen worden ist und die Darlehensvaluta auch an den Gesellschafter-Geschäftsführer geflossen ist. Maßgeblich sind der berufliche Veranlassungszusammenhang (zur Sicherung des Arbeitsplatzes hat der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes bewusst auf sich genommen) und der damit verbundene konkrete Verwendungszweck des Darlehens (BFH , VI R 75/06, BB 2008, 1214).