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SWK 23, 15. August 2008, Seite R 44

Lehrlingsausbildungsprämie

Die Lehrlingsausbildungsprämie als Maßnahme einer steuerlichen Entlastung steht dann nicht zu, wenn der Lehrling im "Außereinkunftsbereich" (z. B. Liebhabereitätigkeiten, Beschäftigung im Haushalt) beschäftigt ist. - (§ 108f EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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