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Anspruchszinsenbescheide
• Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- (Körperschaft-)Steuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden, doch betrifft diese Bindung lediglich die Höhe der Bemessungsgrundlage des Anspruchszinsenbetrages. Die Frage der Zuständigkeit nach § 55 BAO zur Erlassung eines Einkommensteuerbescheides einerseits und eines Anspruchszinsenbescheides andererseits ist jedoch in jedem dieser beiden Verfahren für sich zu prüfen. - (§ 55 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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