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USt: Seminarleistungen
• Seminarleistungen sind keine unselbständigen Nebenleistungen der Beherbergungsleistungen und unterliegen nicht dem begünstigten Steuersatz. - (§ 10 Abs. 2 Z 4 lit. b UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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