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SWK 23, 15. August 2008, Seite R 43

Lohnsteuer: Einbehaltung

Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 und die Haftung des Arbeitgebers nach § 82 EStG 1988 erstrecken sich nicht auf Zahlungen, die ohne Veranlassung des Arbeitgebers von dritter Seite geleistet werden. Derartige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind im Wege der Veranlagung zu erfassen. - (§ 78 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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