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Lohnsteuer: Einbehaltung
• Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 und die Haftung des Arbeitgebers nach § 82 EStG 1988 erstrecken sich nicht auf Zahlungen, die ohne Veranlassung des Arbeitgebers von dritter Seite geleistet werden. Derartige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind im Wege der Veranlagung zu erfassen. - (§ 78 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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