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Betriebserwerb mit Verpachtung und anschließender Veräußerung von Firmenwert und Kundenstock
VwGH bestätigt Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus einer Veräußerung nach Beendigung der Betriebsverpachtung zählen zu den betrieblichen Einkunftsarten: Wird ein Betrieb erworben, anschließend für ein Jahr verpachtet und dann veräußert, so liegt keine bloße Vermögensverwaltung vor; vielmehr sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegeben. Der Veräußerungsgewinn ist zu versteuern ().
1. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer war als Filialleiter eines Reisebüros (Agentur) tätig und kaufte dieses mit Vertrag vom . Übergangsstichtag für Aktiva und Passiva war der , der Kaufpreis betrug 330.000 ATS (zuzüglich Umsatzsteuer), mit der Verpflichtung, die Dienstnehmer neu anzustellen und den Betrieb ein Jahr lang nicht an Dritte zu verkaufen. Im Dezember 1998 schlossen der Beschwerdeführer und die von ihm am gegründete GR-GmbH einen Pachtvertrag über die Agentur für ein Jahr. Dieser enthielt auch eine Kaufoption für die Pächterin zum betreffend einen fixen Kaufpreis von 2.150.000 ATS zuzüglich Umsatzsteuer (davon entfielen 700.000 ATS auf den Firmenwert und 900.000 ATS auf Kundenstock und Standortvorteile). Von der Option wurde im Jahr 2000 Gebrauch gemacht; der Veräußerungsgewinn wurde vom Beschwerdeführer n...