Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beamter: Werbungskosten
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sind die Aufwendungen eines Beamten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Personalvertreter bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter nicht als Werbungskosten anzusehen. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
()