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Sportgeräte bei Lehrer
Sportgeräte bei Lehrer (§ 16 EStG)
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat verwendet werden, unter das Abzugsverbot des § 20 EStG fallen. Nur eine ausschließlich für eine berufliche Tätigkeit erworbene Sportausrüstung kann bei entsprechendem Nachweis abgesetzt werden. Da aber die Beschwerdeführerin (die sonst S. K 14nur Schi fährt) eine private Nutzung auch dieser Ausrüstung (Snowboardausrüstung für einen Einsatz als Snowboardlehrer) zugestanden hat (es wurden in der Erklärung 40 % Privatanteil angesetzt), fällt die gesamte Ausrüstung unter das Abzugsverbot (). Siehe dazu auch Beiser, Werbungskosten für das Snowboard einer Lehrerin? SWK-Heft 19/2008, S 522.