Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Notebook bei Lehrer
Notebook bei Lehrer (§ 16 EStG)
Ein neben einem Computer angeschafftes Notebook kann in betrieblicher Verwendung stehen. Der VwGH hat bei einem zweiten Computer als Standgerät die berufliche Verwendung abgelehnt (), was auf ein Notebook mit mobilem Einsatz nicht angewendet werden kann. Der Umstand, dass das Gerät am 22.12. eines Jahres, also in der unterrichtsfreien Jahreszeit, angeschafft wurde, schließt eine Verwendung für Vorbereitungen nicht aus, sodass die Halbjahres-AfA zusteht ().