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Ergänzung des EZB-Leitfadens zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen
Im März 2016 wurden die EZB-Verordnung über die Nutzung der im Unionsrecht eingeräumten Wahlrechte und Ermessensspielräume (VO 2016/445/EU) sowie ein diesbezüglicher EZB-Leitfaden veröffentlicht. Ziel ist die Harmonisierung der Aufsichtsbestimmungen über bedeutende Institute (SI).
Am veröffentlichte die EZB ein Konsultationsdokument zum Entwurf einer Ergänzung des oben genannten EZB-Leitfadens zu Optionen und Ermessensspielräumen in der CRR.
Das Konsultationsdokument umfasst die folgenden neun Optionen und Ermessensspielräume:
Ausnahmen zu Kapitalanforderungen (Art 7 CRR);
Ausschluss von gruppeninternen Risikopositionen bei der Berechnung der Verschuldungsquote (Art 429 Abs 7 CRR);
Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten – Anwendung von IFRS für aufsichtliche Zwecke (Art 24 Abs 2 CRR);
Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge – gruppeninterne Risikopositionen (Art 113 Abs 6 CRR);
zusätzliche sicherheitsbezogene Abflüsse aufgrund von Auslösern für Herabstufungen (Art 30 Abs 2 der Delegierten VO (EU) 2015/61 der Kommission);
Obergrenze für Zuflüsse (Art 33 Abs 2 der Delegierten VO (EU) 2015/61 der Kommission);
Zusammenlegung der Funktion des Vorsitzenden ...