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Selbstbemessungsabgabe: Festsetzung
• Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verschiedenen Landesabgabenordnungen und zur BAO hat sich die bescheidmäßige Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe, wenn sich die Selbstbemessung als unvollständig oder unrichtig erweist, auf die gesamte im Bemessungszeitraum zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf die restliche Abgabenforderung zu erstrecken. - (§ 153 Abs. 2 NÖ AO 1977), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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