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SWK 31, 1. November 2008, Seite R 57
Vertreter: Haftung
• Es trifft nicht zu, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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