TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 2008, Seite S 827

VfGH zu Trinkgeldern - Auswirkung auf Bonusmeilen

Die Entscheidung des VfGH zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern lässt auch Rückschlüsse auf die Behandlung von Bonusmeilen zu

Christian Prodinger

Privatpersonen können sich für Vielfliegerprogramme anmelden und erhalten dann für ihre Flüge so genannte Bonusmeilen. In Diskussion steht, ob diese Bonusmeilen, wenn sie auf Dienstflügen erworben werden, einen steuerpflichtigen Sachbezug des Dienstnehmers auslösen. Diesbezüglich hat der UFS Graz in zwei Entscheidungendie Steuerpflicht bejaht. Gegen die Bescheide wurde Beschwerde an den VwGH erhoben. Einen Einfluss auf diese Entscheidung mag die nunmehr ergangene Entscheidung des VfGHhaben.

1. Rechtliche Grundlage

Bei den Bonusmeilen wurde als Hauptargument gegen die Steuerpflicht stets angeführt, dass auf Basis der Judikatur des BFH ein Veranlassungszusammenhang zwischen der Gewährung der Bonusmeilen und dem Dienstverhältnis des Dienstnehmers nicht gegeben sei. Der Dienstnehmer erhält nämlich von einem Flugunternehmen Bonusmeilen für seine Flüge völlig unabhängig davon gutgeschrieben, ob er überhaupt Dienstnehmer ist oder nicht, ob ein bestimmter Flug als Dienstnehmer oder als Privatperson durchgeführt wird und wer diesen Flug letztlich bezahlt. Auch wurde in den Verfahren nachgewiesen, dass kein Bezug zum Dienstgeber, so etwa zu Rabattierungen der Flüge bei hoher Inanspruchnahme, g...

Daten werden geladen...