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Geänderte Sozialversicherungswerte 2009
Korrektur der sozialversicherungsrechtlichen Aufwertung veröffentlicht
In BGBl. II Nr. 346/2008, ausgegeben am , wurden - nach Korrektur der Aufwertungszahl auf 1,025 - die Sozialversicherungswerte für 2009 neu kundgemacht:
• Aufwertungszahl: 1,025
• Geringfügigkeitsgrenze täglich: 27,47 Euro
• Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 357,74 Euro
• Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: 536,61 Euro
• Höchstbeitragsgrundlage täglich: 134 Euro
• Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 4.020 Euro
• Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer): 8.040 Euro
• Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: 4.690 Euro