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EuGH: MwSt: Versicherungsuntervermittlung
S. R 70• Mehrwertsteuer: Versicherungsuntervermittlung umsatzsteuerbefreit
Urteilstenor des EuGH:
Art. 13 Teil B Buchst. a der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein Versicherungsmakler oder -vertreter zu den Parteien des Versicherungs- oder Rückversicherungsvertrags, zu dessen Abschluss er beiträgt, keine unmittelbare Verbindung, sondern nur eine mittelbare Verbindung über einen anderen Steuerpflichtigen unterhält, der selbst in unmittelbarer Verbindung zu einer dieser Parteien steht und mit dem der Versicherungsmakler oder -vertreter vertraglich verbunden ist, es nicht ausschließt, dass die von dem Letztgenannten erbrachte Leistung nach dieser Bestimmung von der Mehrwertsteuer befreit wird.
(, J.C.M. Beheer BV, Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden)
Anmerkung: Die Klägerin ist als Untervertreterin der VDL tätig, bei der es sich um eine Gesellschaft niederländischen Rechts handelt, die selbst als Versicherungsmaklerin und -vertreterin tätig ist.VDL wird zum einen als Vermittlerin beim Abschluss von Versicherungsverträgen tätig und handelt zum anderen als Bevollmächtigte für bestimmte Versicherungsgesellschaften. In dieser E...