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Europäische Kommission billigt österreichisches Bankenpaket
Die Europäische Kommission hat am ein österreichisches Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte durch die Bereitstellung von Haftungsübernahmen, Kapital und Krediten an förderwürdige Kredit- und Versicherungsinstitute unter den Beihilfenvorschriften des EGV genehmigt: Die Maßnahmen gewährleisten laut Kommission einen diskriminierungsfreien Zugang, sind zeitlich befristet, haben einen befristeten Anwendungsbereich, sehen ein marktkonformes Entgelt vor und beinhalten ausreichende Schutzklauseln zur Vermeidung von Missbrauch. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass das so genannte Bankenpaket ein angemessenes Mittel ist, um eine beträchtliche Störung im österreichischen Wirtschaftsleben zu beheben, und als solches mit Art. 87 Abs. 3 Buchst. b EGV im Einklang steht. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Gesetzen: dem Interbankmarktstärkungsgesetz und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz. Ersteres umfasst ein Garantievolumen von 75 Mrd. Euro zur Stabilisierung des Interbankmarkts; zu diesem Zweck wurde eine vom Staat garantierte Clearingbank geschaffen. Die Bank wird Einlagen von Finanzinstitutionen annehmen und am Kapitalmarkt Mittel aufnehmen und an andere Finanzinstitution...