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Vorsorgescheck
• Ein Vorsorgescheck stellt tatsächlich keine Sachzuwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988, sondern eine Bargeldzuwendung (in Höhe der Prämie) dar. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Versicherungsnehmer - zumindest solange das Dienstverhältnis aufrecht ist - der Arbeitgeber ist. - (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988), (Abweisung)
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