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Unpfändbare Freibeträge ab 1. 11. 2008
Die unpfändbaren Freibeträge nach § 291a EO ("Existenzminimum") und nach § 291b Abs. 2 EO ("Unterhaltsexistenzminimum") sind unmittelbar an den Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen geknüpft. Da die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 ASVG entsprechend der im Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 getroffenen Neuregelung in diesem Jahr bereits mit Wirksamkeit ab 1. 11. zu valorisieren sind, ergibt sich mit Anfang November auch bei den in der Lohn-/Gehaltsexekution unpfändbaren Freibeträgen Anpassungsbedarf. Ausgehend von einer erwarteten, jedoch noch nicht rechtsverbindlichen Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende Personen um 3,4 % auf 772,40 Euro stellt das Justizministerium die ab voraussichtliche geltenden Existenzminimum-Werte unter http://www.justiz. gv.at in Tabellenform zur Verfügung.