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SWK 4, 5. Februar 2008, Seite S 193

Die Berechnung der Einkommensteuer

Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälftesteuersatz“ oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.

Die Einkommensteuer beträgt jährlich:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bei einem Einkommen von
Einkommensteuer
Steuersatz
10.000 Euro und darunter
0 Euro
0 %
25.000 Euro
5.750 Euro
23 %
51.000 Euro
17.085 Euro
33,5 %

Für Einkommensteile über 51.000 € beträgt der Steuersatz 50 %.

Nach dem Gesetzestext ist die Einkommensteuer bei einem Einkommen über 10.000 € nach folgender Formel zu berechnen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen
Einkommensteuer in Euro
über 10.000 Euro bis 25.000 Euro
(Einkommen – 10.000) × 5.750
15.000
über 25.000 Euro bis 51.000 Euro
(Einkommen – 25.000) × 11.335
15.000
+ 5.750
über 51.000 Euro
(Einkommen – 51.000) × 0,5 + 17.085

Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:

1.

Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag 364 €

2.

Unterhaltsabsetzbetrag in variabler Höhe, je nach Anzahl der Kinder und der Anzahl der Monate, in denen Sie Alimente geleistet haben (siehe Anm. 12, Seite S 137 f.).

3.

Bei Einkünften aus einem bestehenden D...

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