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Geschäftsführer: Zuständigkeitsaufteilung
• Ein Geschäftsführer hat sich bei Übernahme seiner Funktion darüber zu unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene GesmbH bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Da diese Verpflichtung zur Abgabenentrichtung im Falle einer Zuständigkeitsaufteilung zwischen Geschäftsführern jenen Geschäftsführer trifft, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Abgabenangelegenheiten fallen, trifft die Pflicht, sich bei Übernahme der Geschäftsführertätigkeit über die bisherige Abgabenentrichtung und -abfuhr der GesmbH zu unterrichten, den Alleingeschäftsführer oder jenen Geschäftsführer, wenn keine Zuständigkeitsverteilung vereinbart wurde. Im Falle einer Zuständigkeitsverteilung zwischen den Geschäftsführern trifft diese Pflicht, sich zu informieren, lediglich den mit steuerlichen Belangen betrauten Geschäftsführer. - (§ 7 Abs. 1 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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