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Anzeigenabgabe Wien
• Eine Anzeigenabgabepflicht in Wien besteht bereits dann, wenn auch nur einer der im § 1 Abs. 2 Wr. Anzeigenabgabegesetz (AnzAbgG) angeführten Tatbestände in Wien verwirklicht ist. - (§ 1 Abs. 2 Wr. AnzAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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